Am 25. März 2014 wurde das Bodenordnungs- und Flächennutzungsgesetz 2/2014 der
Balearen verabschiedet. Dieses Gesetz regelt zum ersten Mal auf den Balearen
die Legalisierung von illegal gebauten Immobilien.
Eine der wichtigsten Bestimmungen dieses Gesetzes ermöglicht, dass auf
landwirtschaftlicher Nutzfläche illegal errichtete Landhäuser bzw. Teile davon
(Schwimmbecken, Terrassen, Anbauten usw.) nachträglich genehmigt werden. Diese Durchführungsbestimmung
wurde am 10. Juli 2014 vom Inselrat beschlossen.
Aber was ermöglicht genau dieses Gesetz?
Das Gesetz und insbesondere die zehnte Übergangsvorschrift erlaubt den
Immobilienbesitzern, auf ländlichem Boden errichtete Häuser innerhalb einer
nicht verlängerbaren dreijährigen Frist zu legalisieren, solange kein Verfahren
wegen Bauverstöβen läuft bzw. die Verstöβe gegen das Baurecht verjährt sind.
Letztere Voraussetzung bezieht sich auf Gebäude, die vor mehr als 8 Jahren
genehmigungslos gebaut wurden, und für die kein Verstoβverfahren eröffnet
wurde.
Wenn die betroffene Parzelle unter das Landschaftsschutzgesetz 1/1991
fällt, d.h. wenn sie sich in einem ARIP(Gebiet von landschaftlicher Bedeutung)
oder ANEI (Naturraum von besonderem
Interesse) befindet, muss nachgewiesen werden, dass die Immobilie schon vor dem
10. März 1991 bestand.
Erst nachdem alle nötigen Formalitäten bei der Gemeinde erledigt sind und die
Immobilie legalisiert ist, kann man die entsprechende Neubauerklärung
beurkunden lassen, die Immobilie im Grundbuch eintragen und die
Bewohnbarkeitsbescheinigung (falls noch nicht vorhanden) beantragen.
Was kostet das ganze Legalisierungsverfahren?
Bei einer Legalisierung muss der Immobilienbesitzer dieselben Kosten wie bei
einem Neubau zahlen, zuzüglich einer Sonderabgabe in Höhe von 15% der Bausumme.
Er muss also die fälligen Gebühren und Bausteuer wie bei einem neuen Baugenehmigungsantrag
entrichten. Dazu kommen die Architekten- und Bauingenieurhonorare, die sich
aufgrund der Haftung, die diese Fachleute übernehmen, den Honoraren für einen
Neubau angleichen. Die Sonderabgabe beläuft sich auf 15 % der Bausumme, wenn der
Antrag auf Legalisierung innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes,
d.h. vor dem 17. Juli 2015 erfolgt. Ab diesem Zeitpunkt bis zum 17. Juli 2016
erhöht sich die Sonderabgabe auf 20 % der Bausumme und im dritten und letzten
Jahr bis zum 17. Juli 2017 auf 25%. Deshalb
ist es wünschenswert, die Legalisierung so früh wie möglich zu beantragen, um allzu
groβe
Kosten zu vermeiden.
Wie wiel macht das in Euros?
Nun ein konkretes Beispiel: für ein 130 m2 groβes Haus in Andratx mit einer Bausumme von
etwa 112.000 € würden die Gebühren und Steuer ungefähr 5.500 € betragen und die
Abgabe 16.800 €. Dazu kämen noch die Architekten- und Bauingenieurhonorare.
Das Architekturbüro Ortolá ist bereit, für Ihr Objekt einen
Kostenvoranschlag zu erstellen und das gewünschte Legalisierungsverfahren mit
sämtlichen notwendigen Formalitäten bis zur Legalisierung Ihrer Immobilie
durchzuführen.
Rafael Ortolá
Dipl.- Ing. Architekt (TU München)
Master in Städtebaurecht bei der UIB (Universität der Balearischen Inseln)
ortola@ortola-arquitectos.com
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